Förderungen für den Badumbau
Bis zu 14.000€ Förderungen möglich – Wir beraten Sie gerne!
Ein Beispiel aus der Praxis: Der Wannenrand ist einfach zu hoch geworden und schon ist es passiert, dass man darüber stolpert und sich mit nicht seltenen schweren Verletzungen fragt warum das Bad nicht früher umgebaut hat.
Das Bad ist oft einer der gefährlichsten Räume für Personen mit Bewegungseinschränkungen. Wenn die Beweglichkeit im Alltag nachlässt, wird die Badewanne mehr und mehr zum Hindernis. Soll jedoch die Wanne durch eine leichter begehbare Dusche ersetzt werden, denken Mieter und Eigentümer meist nur an eine Komplettsanierung des Badezimmers, mit all den bekannten negativen Folgen: Lärm, abgeschlagene Fliesen, erhebliche und schwer kalkulierbare Kosten sowie eine lange und lästige Umbauphase.
Wir von Badsanierungen Bayern bieten hier optimale Teilsanierungssysteme an, wie beispielsweise den Umbau der „Wanne zur Dusche“.
Wir nehmen
Sie bei der Hand.
Denn barrierefreie sowie senioren- und behindertengerechte Badezimmer sind unser Ziel. Durch solch einen Umbau kann Ihr Bad an einen gegenwärtigen oder bevorstehenden Lebensstil angepasst werden, so dass Sie weder auf Grund des Alters, noch auf Grund einer Behinderung auf den Komfort eines schönen Badezimmers verzichten müssen.
Und all dies können wir durch unser patentiertes System innerhalb eines Arbeitstages realisieren. Ohne Dreck und Lärm. Bis zu 4.000€ von der Pflegekasse oder bis zu 10.000€ vom Landratsamt sind dabei sogar noch förderfähig. In einem Haushalt mit mehreren Pflegebedürftigen kann sich das auf bis zu 18.000 € summieren. Ihr neues Bad kostet Sie also im besten Fall noch nicht einmal einen Euro.
Schnell, sicher und für Sie kostenlos!
Die neue begehbare und geräumige Dusche passt genau dorthin, wo bisher die alte Badewanne stand. Eine rutschfeste Beschichtung sorgt für Halt unter den Füßen und Haltegriffe bieten zusätzliche Sicherheit. Ob neue Armaturen, Waschbecken, Toilette oder der Umbau der alten Wanne zur neuen Dusche – an einem Tag ist alles erledigt.
4.000 EURO
Staatlich gesicherte
Förderung von Wohnraum
von der Pflegekasse!
Alle unsere Umbaumaßnahmen gelten weiterhin als wohnumfeldverbessernde Maßnahme und werden somit ab Pflegegrad 1 durch die Pflegekassen gefördert!
Was zahlt die Krankenkasse (Pflegekasse) beim Badumbau?
Wenn Sie einen Pflegegrad (eine Pflegestufe) haben, übernimmt die Pflegekasse einen Zuschuss für den Badumbau von bis zu 4.000 Euro. ... Und noch besser: Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Personen im gleichen Haushalt, kann jede(r) den Zuschuss beantragen und zwar bis maximal 16.000 Euro pro Maßnahme.
Info über Zuschuß 4.000 Euro ab Pflegegrad 1
Im Bereich der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ändert sich für Sie soweit nichts. Der Anspruch gilt ab Pflegegrad 1, was einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht. Das Beantragungsverfahren und die maximale Fördersumme bleiben gleich.
Das Verfahren nennt sich „Neues Begutachtungsassessment (NBA)“ und dient im Zuge der Pflegereform zur Feststellung des Grades der Pflegebedürftigkeit. Das NBA wird insbesondere den Bedürfnissen Pflegebedürftiger mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie Demenz- und psychisch Kranker wesentlich gerechter.
Psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit werden hierdurch gleichgesetzt. Start der Umstellung: 1.Januar 2017.
Alle unsere Umbaumaßnahmen gelten weiterhin als wohnumfeldverbessernde Maßnahme und werden somit ab Pflegegrad 1 durch die Pflegekassen gefördert!
- Umbau bestehender Badwanne in Duschwanne mit geringem Einstieg
- Einbau/Umbau einer nicht vorhandenen Duschwanne
- Armaturen
- Badewanneneinstiegshilfen
- Rutschhemmende Bodenbeläge, insbesondere in der Dusche
- Duschplatz, wenn keine Badewanne mehr genutzt werden kann
- Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
- Waschtisch– und WC-Anlagen
10.000 Euro
Förderung von barrierefreiem Wohnen vom Freistaat Bayern
Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.
Förderung von barrierefreiem Wohnen vom Freistaat Bayern
Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.
Für eine Förderung kommen beispielsweise folgende Maßnahmen in Frage:
- Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt mit ausreichenden Bewegungsflächen, Schwellenabbau, zum Beispiel an den Zugängen zu Terrassen, Loggien oder Balkonen)
- Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen (zum Beispiel Schaffung bodengleicher Duschplätze oder Einbau von Stütz- und Haltesysteme)
- Einbau solcher baulichen Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern (zum Beispiel ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer, Nachrüstung von automatischen Tür-, Tor-, oder Fensterantrieben, Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie taktile Markierungen oder ergänzende Beschriftungen mit Braille- oder Reliefschrift).
Da die Mittel im Allgemeinen nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Fördermittel für Eigenwohnraum sind beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt zu beantragen. Anträge für Mietwohnraum bearbeiten die Regierungen beziehungsweise die Landeshauptstadt München oder die Städte Augsburg und Nürnberg. Diese Stellen erteilen auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragstellung behilflich. Wichtig bei einer Antragstellung ist, dass vor Bewilligung der Fördermittel mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden darf.
Weitere Informationen zum barrierefreien Wohnen finden Sie hier.
Barrieren im Bad reduzieren –
Mit Zuschuss vom Staat
schnell und einfach zum Ziel.
Wir beraten Sie gerne dabei und unterstützen Sie beim Umbau!
Mit Würde altern, das wünschen sich viele Bundesbürger. Noch wichtiger als die eigentliche Altersvorsorge und die Rente ist das angenehme, altersgerechte Leben im Alter. Vor allem der Umbau des Badezimmers erfordert viel Aufmerksamkeit und sollte im Alter nicht umgangen werden.
Insbesondere der Unterschied zwischen einer barrierefreien und barrierearmen Gestaltung des Badezimmers sollte dabei jedem Best-Ager bewusst sein. Denn die Unterschiede sind deutlich: Während das barrierefreie Umbauen sehr kostspielig, zeitaufwendig und anstrengend sein kann, lassen sich beim barrierearmen Umbauen mit geringeren finanziellen Mitteln effiziente Verbesserungen erzielen, die im Alter enorm von Vorteil sind und auf der anderen Seite den Geldbeutel nicht zu sehr belasten.Und das Beste daran: Mit einem Zuschuss wird der Badumbau noch einfacher möglich.
In vielen Fällen ist der Umbau zum vollkommen Barrierfreien Bad nicht nötig. Zielgerichtete Teilsanierungen wie der Umbau der Wanne zur Dusche, oder der Einbau einer Badewannentür, ermöglichen in den meisten Fällen wieder die selbstständige Badnutzung.
Wer bekommt das Geld der Pflegestufe?
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, nicht an die Person, die die Pflege des Pflegebedürftigen übernimmt. Der Pflegebedürftige darf frei über das Pflegegeld verfügen, allerdings ist es vom Gesetzgeber als finanzielle Anerkennung für die pflegende Person vorgesehen.
Weil sich nicht alle Menschen aus eigener Kraft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern können, hilft der Staat auf vielfältige Weise: Zielgruppe sind insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose oder sonstige hilfebedürftige Personen.
Was ist eine Wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Die Pflegekassen zahlen finanzielle Zuschüsse für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ des Pflegebedürftigen, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
Das Landratsamt Starnberg z.B. ist für die Förderung von Eigenwohnungen (Eigenheime oder Eigentumswohnungen) im Landkreis Starnberg zuständig.
Gefördert wird:
• das Schaffen von Eigenheimen durch Neubau
• Gebäudeänderung und Wohnraumänderung
• der erstmalige Erwerb von Kaufeigenheimen und Kaufeigentums- wohnungen innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung
• der Erwerb bestehenden Wohnraums in der Form von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen (Zweiterwerb)
• bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange schwer behinderter oder nicht nur vorübergehend kranker Menschen.
Wenden Sie sich bei Bedarf & Interesse einfach an das zuständige Landratsamt: https://www.lk-starnberg.de/
Wir können darüber aber auch gerne bei einem Termin bei Ihnen Vor-Ort sprechen!
Zeit und Geld gespart mit unserem Umbau: Barrierearmes Badezimmer
Ein barrierearmes Badezimmer kann schon mit einfachen Mitteln geschaffen werden. Die gesamte Einrichtung auszutauschen ist heute nicht mehr unbedingt notwendig.
Wichtig ist, das Verletzungsrisiko deutlich herabzustufen, denn gerade im Badezimmer können nasse Fliesen und ähnliches schnell zu Unfällen führen. Ein Zuschuss für ein barrierefreies Bad lässt sich unter anderem bei der KfW-Bank erwirken, jedoch muss auch eine hohe finanzielle Eigenleistung erbracht werden. Die Vorteile liegen daher auf Seiten eines barrierearmen Bades: Auch hierfür ist es möglich, einen Zuschuss, etwa von der Pflegeversicherung zu erhalten, zugleich ist der Umbau deutlich einfacher und schneller.
Mit unseren maßgeschneiderten Lösungen ist der barrierearme Umbau in der Regel schon nach einem Arbeitstag fertig, ohne dass viel Schmutz oder hohe Kosten entstehen.
1.000 Euro
Bayern verabschiedet Pro Jahr das
Landespflegegeld ab Pflegegrad 1
Im Mai 2018 hat die Bayerische Staatsregierung das Bayerische Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG) mit dem Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 beschlossen.
Wer bekommt das Landespflegegeld?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher
Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitpunkt der Antragstellung
Unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird.
Wie hoch ist das Landespflegegeld?
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Wie läuft die Beantragung und wo kann ich Fragen stellen?
• Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Für das derzeit laufende Pflegegeldjahr (01.10.2017 bis 30.09.2018) endet die Antragsfrist am 31.12.2018.
Das Antragsformular bekommen Sie hier zum Download oder auf http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.pdf.
Sie können den Antrag nach dem Download ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder zunächst am Computer ausfüllen und erst dann ausdrucken.
Antragsformulare gibt es auch bei den
• Finanzämtern
• Landratsämtern
• Zentrum Bayern Familie und Soziales
• Der Bescheidversand erfolgt ab Ende August, die Auszahlung beginnt im September.
Sie können sich per E-Mail an [email protected] wenden oder per Telefon an Bayern Direkt, die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. Sie erreichen die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung per Telefon unter 089 12 22 213 von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken?
Die Abgabe des Antrags auf Landespflegegeld erfolgt auf dem Postweg an die Landespflegegeldstelle in 81050 München.
Körperhygiene –
Sicher fühlen in jedem Alter
Wer auch im Alter weiterhin gerne Baden will, kann dies selbstverständlich tun - aber bitte sicher. Mit unserem Badewannenlift kann die vorhandene Wanne an die Anforderungen des Alltags angepasst werden. Gerade Menschen mit motorischen Einschränkungen können von dieser Umbaumaßnahme profitieren. Im Vergleich zu einer Neuanschaffung kann ein Umbau in kürzester Zeit realisiert und der Ein- und Ausstieg wesentlich erleichtert werden.
Durch die verschiedenen Ausführungen des Badewannenlifts kann auch hier wieder eine passende, individuelle Lösung geschaffen werden. Trotz der Umbaumaßnahme können andere Familienmitglieder die Wanne weiterhin in vollem Umfang uneingeschränkt nutzen.
Der Badewannenlift ist mit TÜV und CE Siegel versehen und kann als selbstreinigendes, dermatologisch geprüftes Sitzband uneingeschränkt überzeugen. Die Geräte sind nicht nur wartungsfrei, auch die Fernbedienung ist wasserdicht und bleibt demnach von Alterungserscheinungen nahezu unberührt. Nicht zuletzt ist eine individuelle Anpassung an die baulichen Gegebenheiten ohne weiteres möglich.
Weitere Zuschüsse für den Badumbau
(dh/red-abb) Bundesmittel für 2018 endlich bereitgestellt: Im KfW-Programm 455 – „Altersgerecht Umbauen“ – werden nun auch wieder Zuschüsse für die Barrierereduzierung vergeben.
Erfreulich ist weiterhin, dass die Bundesregierung die Mittel für das KfW-Programm 455 „Altersgerecht Umbauen“ erstmalig auch im Finanzplan bis 2022 verankert hat. Damit ist davon auszugehen, dass auch in den nächsten Jahren dieser wichtige Zuschuss weiter zur Verfügung stehen wird.
Antrag möglichst schnell stellen
Wer im Rahmen einer Badmodernisierung auf Fördermittel zugreifen will, sollte nichts desto trotz den Antrag im KfW-Zuschussportal möglichst umgehend stellen. Denn erfahrungsgemäß gehen die Gelder, die immer nur für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, sehr schnell zur Neige. Anspruchsberechtigt sind neben privaten Eigentümern von Wohnimmobilien auch Mieter. Zuvor sollten sie jedoch eine Zustimmung des Vermieters zu den geplanten Vorhaben einholen. Alter oder Handicap spielen in diesem Programm übrigens keine Rolle.
10 % Zuschuss – maximal 5.000 Euro
Wie im Vorjahr beträgt der Zuschuss z.B. für den Umbau des Bades 10 Prozent der förderfähigen Baukosten, maximal jedoch 5.000 Euro.
Altersgerechte Bäder sind
in Deutschland Mangelware
Wie hoch der Bedarf nach barrierereduzierten Bad–Lösungen ist, verdeutlicht die von forsa durchgeführte und für ca. 62 Millionen Deutsche ab 18 Jahren repräsentative Erhebung ebenfalls. Danach sind lediglich 17 Prozent der Bäder derzeit „voll und ganz“ für ältere Menschen bequem nutzbar. Demzufolge wäre nur in etwa 6 Millionen. der insgesamt 36 Millionen bewohnten Wohnungen in Deutschland ein Bad vorhanden, das die Bezeichnung „altersgerecht“ ohne Abstriche verdient.
Von den Befragten, die über kein altersgerechtes Bad verfügen, gaben 11 Prozent an, einen entsprechenden Umbau definitiv oder vielleicht zu planen. Allein das entspricht einem mehr oder minder realen Bedarf an etwa 1,8 Millionen (neuen) Bädern, konkretisiert die VDS. Weitere 51 Prozent ohne altersgerechtes Bad dachten zumindest über einen Umbau schon einmal nach.
Details zu KfW-Programm 455 gibt es hier
Ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen über das KfW-Förderprogramm 455 gibt es hier zum Download.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der KfW-Internetseite oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.